Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Thomas Kumpf

Dresdner Straße 123

01458 Ottendorf-Okrilla

 

1.     Geltungsbereich

Für Personen, Wirtschaftsbetriebe, und Unternehmungen aller Art (in Folge als PWU genannt) die ohne Anforderung, Auftrag oder Zustimmung von oben genannter Person,  Vorgänge an oben genannte Person veranlassen.

 

Als Vorgang gilt:

-       Postsendungen aller Art

-       Persönliche Gespräche 

-       Beauftragung dritter Personen, Betriebe und Unternehmen (PWU)

-       Stellen von Geldforderungen

-       Befragungen von und zur oben genannten Person, auch bei dritten PWU

 

Ein Rechtsanspruch auf Bearbeitung von Vorgängen besteht nicht, insbesondere wenn nicht in Schriftform vorgelegt und Punkt 2  Bearbeitungsgeld nicht entrichtet ist.

 

2.     Kosten für Vorgänge

 

Als Bearbeitungsgeld werden vom PWU im Voraus 60€ + MWST fällig.

Bei persönlichen Gesprächen aller Art,  zählt jede angefangene halbe Stunde als 1 Vorgang.

Alle Unkosten die durch das wirken der PWU entstehen (z.B. Fahrtkosten, Postwertzeichen).

Der oben genannten Personen, sind soweit alle Kosten durch den PWU zu ersetzen, dass dies Kostenneutral bleibt, plus das Bearbeitungsgeld für die angefallenen Vorgänge.

 

3.     Geltungszeitraum

 

Bearbeitungsgeld ist im Voraus zu entrichten, beim veranlassen eines Vorganges ist dieses ohne Aufforderung und sofort der oben genannten Person zu Übergeben, bei Postsendungen zu Überweisen.

Sollte innerhalb von 10 Tagen nach Posteingang kein Bearbeitungsgeld vorliegen, wird der Vorgang nicht bearbeitet, die Sendung wird noch weitere 4 Tage zur Abholung bereitgehalten,

danach wird diese als nicht zugestellt betrachtet.

 

4.     Allgemeines

 

Diese AGB’s bedürfen keiner gesonderten Zustimmung, sie treten sofort in Kraft, die PWU hat die Holschuld und sich selbstständig zu Informieren, mit Veranlassung eines Vorganges nach Punkt 1, werden die AGB’s anerkannt.

Erkennt die PWU die AGB’s nicht an, hat die PWU das Veranlassen aller Vorgänge zu unterlassen, die oben genannte Person braucht nicht gesondert Informiert zu werden und die PWU stellt alle eingeleiteten Vorgänge sofort und ohne Aufforderung ein.

 

Der PWU wird untersagt Daten und Informationen, zu oben genannter Person, zu erfassen, zu speichern und an dritte PWU (auch Gerichtsvollzieher) weiterzugeben.

Es hat sofort alle Personenbezogenen Daten zu löschen und das Persönlichkeitsrecht und Datenschutzgesetz einzuhalten, Verstöße werden zur Anzeige gebracht.

 

 

5.     Hinweis

 

Zur Überweisung von Beträgen ist die Kontonummer anzufordern, unter oben genannter Adresse, mit einem neutralen Briefumschlag, dem ein verrechnungsfähiger und gültiger Zahlungsbeleg oder Geld beigelegt ist, Summen siehe Punkt 2.